Merkblatt für Beerdigungen


Schritt für Schritt Anleitung beim Todesfall

Ein Todesfall tritt meistens unerwartet ein. In der schweren Situation der Trauer haben die Angehörigen sofort viele organisatorische Dinge zu regeln. Die evangelische Kirchgemeinde möchte Ihnen mit diesem Merkblatt die Schritte erleichtern, die nach einem Todesfall in der Familie zu unternehmen sind.

 


1. Meldung des Todesfalles

 

a) Der Haus- oder Notarzt stellt den Totenschein aus.

b) Absprache mit der Gemeindeverwaltung und dem Pfarramt.
  • Mit dem Familienbüchlein auf der Gemeindeverwaltung vorbeigehen. (Telefon 081 651 12 79)
  • Mit der Gemeinde und dem Pfarramt den Zeitpunkt der Beerdigung festlegen (in der Regel am 3. Tage nach dem Eintritt des Todes, nicht an Sonn- und Feiertagen). Die Gemeinde ist für die Grabvorbereitung, Geläut und das Namenstäfelchen zuständig.
c) Vereinbarung des Trauergespräches mit dem Pfarrer.

 

2. Todesanzeige aufgeben


a) Folgende Angaben sollten schriftlich aufgesetzt werden: 

  • Vollständiger Name, Todesdatum, Alter 
  • Zeit und Ort der Bestattung sowie Ort des Abganges des Trauerzuges 
  • Allfällige Spendenkonti

b) Adressen: 

  • Südostschweiz/Tagblatt: Südostschweiz Publicitas AG, Tel. 081 255 83 83 
  • Pöstli: Südostschweiz Publicitas AG, Tel. 081 650 00 70

 

3. Bestattungsinstitut benachrichtigen


a) Sarg bestellen und Termin der Einsargung abmachen. Ist der/die Verstorbene auswärts aufgebahrt, so wird der Leichnam abgeholt.

b) Einsargungen macht in Sils in der Regel Wilhelm AG, Tel. 081 651 55 81


 

4. Trauergespräche mit dem Pfarrer


a) Besondere Wünsche für den Gottesdienst äussern: Bibeltext, Lieder, Musik.

b) Der Pfarrer ist zuständig für die Gestaltung der Abdankung und bietet den Organisten auf.

c) Die Angehörigen sind gebeten den Lebenslauf zu verfassen.

 


5. Vorbereitung für den Beerdigungstag


a) Wenn gewünscht, Imbiss nach der Beerdigung bestellen.

b) Bei Erdbestattung sind 4 Träger zu bestimmen, bei Urnenbestattung 1 Träger. In der Regel sind dies Bekannte oder Nachbarn.

c) Blumenschmuck organisieren.

 


6.1 Hinweise zum Ablauf der Beerdigung


a) Bei Erdbestattung Besammlung am Aufstieg zur Kirche St. Cassian

b) Abgang des Leichenzuges um 13.30 oder 14.00 Uhr unter Glockengeläute.  Reihenfolge im Leichenzug: 

  • Trägerinnen und Träger des Blumenschmuckes 
  • Allfälliger Fähnrich eines Vereines 
  • Pfarrer 
  • Träger mit dem Sarg 
  • Engste Angehörige 
  • Übriges Trauergeleit

c) Nach Beendigung des Grabgeläutes versenken die Träger den Sarg. Die Träger geben drei Schaufeln Erde ins Grab.

d) Abschiedsworte am Grab durch den Pfarrer.

e) Abdankungsgottesdienst in der Kirche St. Cassian mit Predigt und Lebenslauf.

f) Nach der Abdankung ist es Brauch, dass die engsten Angehörigen vor der Kirche das Leid abnehmen.

 


6.2 Kremationen


a) Eine Kremation findet auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen statt. Die Abdankungsfeier kann im Krematorium in Chur gehalten werden. In diesem Fall findet auf dem Friedhof St. Cassian noch eine Urnenbeisetzung statt. Wenn im Krematorium nur die Einäscherung stattfindet, dann folgt eine Abdankungsfeier auf St. Cassian. Die Urne kann ab 11.00 Uhr in der Kirche St. Cassian aufgestellt werden. Besammlung um 13.30 oder 14.00 Uhr auf dem Friedhof.

b) Urnenbeisetzungen finden in der Regel um 11.00 Uhr auf dem Friedhof in Anwesenheit von Angehörigen und des Pfarrers statt.

c) Mit dem Churer Bestattungsamt sind zu vereinbaren:

  • Zeitpunkt der Kremation
  • Zeitpunkt einer allfälligen Abdankungsfeier
  • Zeitpunkt der Auslieferung der Urne.

d) Adressen: Bestattungsamt Chur, Telefon 081 254 49 70 
                    Ausser Bürozeiten: Stadtpolizei, Telefon 081 254 43 41

 


6.3 Stille Bestattungen


So genannte «stille Bestattungen« sind auf Wunsch der Angehörigen möglich. Es wird dabei auf die öffentliche Bekanntgabe der Bestattungsfeier verzichtet. Die engsten Angehörigen werden orientiert. Jede stille Bestattung ist aber für alle zugänglich. Stille Bestattungen werden durch das ordentliche Geläut angekündigt.


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